Terms & Conditions
This legal information is provided in German, as it is the legally binding version for our German company.
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für Pauschalreisen, die von der Alpenia Travel GmbH als Reiseveranstalter erbracht werden. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und werden Inhalt des Reisevertrags, wenn sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden.
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1 Mit der Anmeldung — schriftlich, per E-Mail, über das Anfrageformular auf dieser Website oder mündlich — bietet die Reisende oder der Reisende uns den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage sind die Reiseausschreibung, die vorvertraglichen Informationen und diese Bedingungen.
1.2 Wer für Mitreisende anmeldet, steht für deren vertragliche Verpflichtungen wie für die eigenen ein, sofern eine entsprechende Verpflichtung ausdrücklich übernommen wurde.
1.3 Der Vertrag kommt mit unserer Reisebestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Weicht die Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn es innerhalb dieser Frist angenommen wird.
2. Leistungen
2.1 Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise und den darauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung.
2.2 Angaben Dritter, etwa in Hotelprospekten oder auf Bewertungsportalen, sind für uns nicht verbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zum Inhalt unserer Leistungsbeschreibung gemacht wurden.
2.3 Reiseleiterinnen und Reiseleiter sind nicht berechtigt, Verträge zu ändern, Ansprüche anzuerkennen oder darüber hinausgehende Zusagen zu machen.
3. Zahlung
3.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung fällig. Ihre Höhe ergibt sich aus der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung; sie beträgt in der Regel 20 % des Reisepreises. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.
3.2 Bei Reisen, für die wir Flugtickets, Visa oder Kontingente bereits vor Reisebeginn verbindlich und nicht erstattungsfähig einkaufen müssen, kann die Anzahlung entsprechend höher ausfallen. Wir weisen den Betrag in diesem Fall in der Ausschreibung gesondert aus.
3.3 Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit in der Reiseausschreibung keine andere Frist genannt ist, und sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Frist ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.4 Werden fällige Zahlungen trotz Fälligkeit und Mahnung mit Fristsetzung nicht geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach Ziffer 6.2 verlangen.
4. Änderungen von Leistungen und Preisen
4.1 Wir dürfen den Reisepreis nach Vertragsschluss erhöhen, wenn sich die Kosten für die Beförderung, für Steuern und Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren oder die Wechselkurse nach Vertragsschluss erhöht haben und sich dies unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Eine Erhöhung ist nur wirksam, wenn sie spätestens 20 Tage vor Reisebeginn klar und verständlich mitgeteilt und begründet wird.
4.2 Übersteigt die Erhöhung 8 % des Reisepreises, können Sie innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise verlangen.
4.3 Verringern sich die genannten Kosten, geben wir die Ersparnis auf Verlangen an Sie weiter.
4.4 Änderungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir unterrichten Sie unverzüglich.
5. Übertragung auf eine andere Person
5.1 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine andere Person in Ihre Rechte und Pflichten eintritt. Die Mitteilung muss uns spätestens sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger zugehen.
5.2 Wir können widersprechen, wenn die Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen — bei Reisen nach Saudi-Arabien etwa die Visumsbestimmungen.
5.3 Für den Eintritt berechnen wir die tatsächlich entstehenden Mehrkosten, mindestens jedoch 30 € je Person. Bei bereits ausgestellten Flugtickets können die Mehrkosten den vollen Ticketpreis erreichen.
6. Rücktritt durch die Reisenden
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären; wir empfehlen die Textform. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Erklärung bei uns.
6.2 Treten Sie zurück oder treten die Reise nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschalieren wir sie wie folgt, bezogen auf den Reisepreis:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 %
- ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 30 %
- ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50 %
- ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 70 %
- ab 6. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt: 100 %
6.3 Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Umgekehrt können wir anstelle der Pauschale eine konkret berechnete Entschädigung verlangen; wir beziffern und begründen sie dann.
6.4 Bereits ausgestellte Flugtickets, erteilte Visa und Gebühren Dritter sind in aller Regel nicht erstattungsfähig und können auch vor den genannten Fristen in voller Höhe anfallen.
6.5 Treten am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, können beide Seiten kostenfrei zurücktreten. Wir erstatten dann den gezahlten Reisepreis; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
6.6 Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
7. Umbuchung
Wünsche nach Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Verpflegungsart nach Vertragsschluss begründen keinen Anspruch. Setzen wir sie dennoch um, berechnen wir bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 30 € je Person zuzüglich tatsächlich entstehender Mehrkosten. Spätere Änderungswünsche behandeln wir als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
8.1 Wird eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir zurücktreten. Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung sind in der Ausschreibung und in der Reisebestätigung angegeben. Der Rücktritt wird spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erklärt. Den gezahlten Reisepreis erstatten wir unverzüglich.
8.2 Wir können den Vertrag kündigen, wenn Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
9. Mitwirkungspflichten und Mängelanzeige
9.1 Zeigt sich während der Reise ein Mangel, sind Sie verpflichtet, ihn unverzüglich unserer Reiseleitung vor Ort oder uns unter den unten genannten Kontaktdaten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche entfallen.
9.2 Wir können Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir binnen angemessener Frist keine Abhilfe, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
9.3 Geht Reisegepäck verloren oder wird es beschädigt, ist der Schaden unverzüglich der Fluggesellschaft anzuzeigen und ein entsprechender Bericht aufzunehmen; sonst drohen Rechtsverluste nach dem Luftrecht.
10. Haftung
10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 BGB).
10.2 Für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und in der Ausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden, haften wir nicht als Reiseveranstalter.
10.3 Ansprüche aus dem Reisevertrag sind uns gegenüber geltend zu machen. Sie verjähren in zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
11. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Wir unterrichten Sie über allgemeine Bestimmungen für Angehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, sowie über etwaige Gesundheitsformalitäten. Für Angehörige anderer Staaten gelten abweichende Regeln; die Auskunft der zuständigen Vertretung ist maßgeblich.
11.2 Sie sind selbst dafür verantwortlich, die notwendigen Reisedokumente rechtzeitig zu beschaffen und mitzuführen, etwaige gesundheitsbezogene Vorgaben zu erfüllen und Fristen einzuhalten. Nachteile aus der Nichtbeachtung tragen Sie, sofern wir nicht unzureichend informiert haben.
11.3 Für Reisen nach Saudi-Arabien gilt insbesondere:
- Der Reisepass muss bei Einreise in der Regel noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
- Gesundheitsbezogene Einreisevorgaben — etwa Impf- oder Testanforderungen — legen allein die saudischen Behörden fest. Sie können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich ist die zum Reisezeitpunkt geltende Regelung; wir informieren Sie über den uns bekannten Stand.
- Die Visaerteilung liegt allein bei den saudischen Behörden. Auf sie haben wir keinen Einfluss. Eine Ablehnung berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt; es gilt Ziffer 6.2.
- Kontingente, Zuteilungen und Fristen der zuständigen Stellen können sich kurzfristig ändern und binden auch uns.
11.4 Sie stellen uns die zur Beantragung erforderlichen Unterlagen — Passkopie, Lichtbild, gegebenenfalls Aufenthaltstitel sowie weitere von den Behörden verlangte Nachweise — vollständig und fristgerecht zur Verfügung. Verzögerungen aus unvollständigen Angaben gehen zu Ihren Lasten.
12. Streitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Auf die gesetzlichen Informationspflichten weisen wir im Impressum hin.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für unsere Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder gegen Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.
Veranstalter
Alpenia Travel GmbH
Nordendstraße 14A, 64546 Mörfelden-Walldorf, Deutschland
Geschäftsführer: Yasin Arslan
Amtsgericht Darmstadt, HRB 109631
Telefon: +49 151 24434523
E-Mail: office@alpeniatravel.com
Stand: 03.08.2026
